Was versteht man unter Luftbildern?

Luftbildfotografie zählt zu den Techniken, die seit ihrer Erfindung im 19. Jahrhundert die Sicht auf die Welt verändern. Aus der Vogelperspektive entstehen Aufnahmen beeindruckender Landschaften oder Bilder als Grundlage für die Kartografie. Seit dem Ende der 1990 aufgehobenen Genehmigungspflicht für Luftbilder steht die Luftbildfotografie jedem offen.

Luftaufnahmen und ihre Bedeutung im Luftbildwesen

Messbilder dienen der Bestimmung von Lage und Form dreidimensionaler Objekte auf der Erdoberfläche. Für die Kartografie sind hochaufgelöste Fotos erforderlich, weshalb die Aufnahmen bis heute aus speziell dafür konzipierten Fluggeräten stammen, angefertigt mit einer Luftbildkamera.

Das Fluggerät überfliegt dabei ein Gebiet streifenweise im festgelegten Abstand. Die Kamera fertigt währenddessen Einzelaufnahmen in berechneten Intervallen an. Diese überlappen sich um bis zu 50 % für die nachfolgende Verarbeitung. Der dreidimensionale Eindruck entsteht durch anschließende Berechnungen zum Beispiel für digitale Geländemodelle.

Schräg- und Senkrechtbilder

Luftbilder
Welcher Winkel für welche Luftbilder?

Für die Auswertung von Luftbildern sind zwei Aufnahmewinkel entscheidend: schräg und senkrecht. Das Senkrechtbild entsteht durch die lotrechte Ausrichtung des Objektivs im Flugzeug durch eine Luke im Boden. Schrägaufnahmen entstehen durch die Abweichung vom Lot. Höhenunterschiede am Boden und die Stellung der Bildachse verursachen eine perspektivische Verzerrung. Anders ausgedrückt: Eine aus Schrägbildern angefertigte Karte besitzt keinen einheitlichen Bildmaßstab.

Im Luftbildwesen abseits der Kartenherstellung entstehen Luftbilder häufig mit Drohnen. Hier kommen besonders leichte und lichtstarke Kameras zum Einsatz. Nach anfänglich fehlenden gesetzlichen Bestimmungen und angesichts der sich stark entwickelnden Technik sind nun einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen sowohl den Flugbetrieb allgemein als auch den Schutz von Privatsphäre und Urheberrecht. Lesen Sie hier alles zum Urheberrecht.

Kommerzielle Luftbildaufnahmen

Neben der Hobbyfotografie nimmt die Bedeutung von gewerblichen Luftaufnahmen zu. Bauplanungsbüros verschaffen sich mit Luftbildfotografie buchstäblich mehr Übersicht oder es entstehen anspruchsvolle 3D-Portfolios für den Immobilienmarkt. Luftbilder erleichtern die Inspektion hoher Gebäude, ohne ein Gerüst zu errichten. Zur Darstellung von Gelände oder Liegenschaften sind Schrägaufnahmen meistens ausreichend.

Die Archäologie profitiert von der Luftbildfotografie, seitdem die Technologie mit einfachen Mitteln verfügbar ist. Luftbilder machen Strukturen sichtbar, die sich am Boden nicht abzeichnen. Schon Satellitenfotos geben trotz deutlich geringerer Auflösung Aufschluss über Verborgenes im Boden.

Wissenschaftlich wurde die Luftbildfotografie zuerst in der Geodäsie eingesetzt. Strategische Vorteile verspricht sich das Militär. Trotz technischer Weiterentwicklung von Fluggeräten und Kameras bleibt die Luftbildfotografie für Vermessungsarten unübertroffen.

1858 – Nadar hebt ab

Das erste Luftbild der Geschichte entsteht 1885. Der Pariser Fotografen Nadar steigt in einem von ihm gebauten Fesselballonauf, um Luftaufnahmen der Stadt zu machen. Seine Bilder dienen gleich im Anschluss dem Militär zur Auswertung, lassen aber ebenso die Menschen staunen. In den 1930er Jahren setzte der US-amerikanische Luftfahrtpionier Talbert Abrams mit neuen Kameras und einem eigens für Luftaufnahmen umgebauten Flugzeug die Standards der modernen Luftbildfotografie.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Luftbilder
Wo sind Luftbilder verboten?

Bis 1990 bestand eine generelle Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen, was neben den Kosten eine zusätzliche Hürde darstellte. Bis heute besteht allerdings ein Fotografierverbot von Einrichtungen und Anlagen, wenn die Aufnahmen „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe“ gefährden. Gemeint sind damit beispielsweise militärische Einrichtungen oder Atomkraftwerke. Auch in der Nähe von Flughäfen ist der Drohnenflug und damit die Luftbildfotografie stark reglementiert.

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Mit Wegfall der Rechtsvorschrift und mit dem Aufkommen unbemannter Fluggeräte stieß die Technik in fast allen gesellschaftlichen Schichten auf Begeisterung. Mit dem Multikopter sind Luftaufnahmen für jedermann möglich, weil die Fluggeräte stark genug sind, eine Kamera zu halten und ruhig zu manövrieren.

Beschränkungen für Luftbilder zum Schutz der Privatsphäre

Private oder gewerbliche Luftaufnahmen dürfen keine Personen erkennbar darstellen. Zeigen die Luftbilder außer eigenen Objekten auch fremde, liegt keine Verletzung der Privatsphäre vor, sondern es muss wie das Überfliegen von den Betroffenen hingenommen werden. Ohne exakte Angaben zum Standort im Bild, in der Bildunterschrift oder anderen Hinweisen ist sogar die Veröffentlichung möglich.

Urheberschutz bezüglich Luftbilder

Luftbilder
Vorsicht vor Verletzungen der Privatsphäre!

Nicht alles, was Luftaufnahmen zeigen, darf fotografiert und veröffentlicht werden. Das Urheberrecht schützt unter anderem künstlerisch gestaltete, architektonische Bauwerke. Eine typische Straßenszene und deren Bebauung ist damit also nicht gemeint. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach Ableben des Urhebers. Die Privatsphäre der Nutzer oder Bewohner bleibt davon unbetroffen. Bei der Panoramafreiheit sind die Bedingungen nicht erfüllt, da die Luftbildkamera keine Aufnahmen aus einer öffentlich zugänglichen Perspektive anfertigt und noch dazu ein Teleobjektiv nutzt.

Flugverbotszonen und Aufstiegsgenehmigung für Luftbilder

Bevor der Multikopter oder die Drohne in den Himmel steigt, erkundigt sich der verantwortliche Pilot über eventuelle Flugverbotszonen und holt eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung des Bundeslandes ein. Privatflüge mit unbemannten Luftfahrsystemen sind genehmigungsfrei bis 5 kg Fluggewicht.

Sondergenehmigungen sind erforderlich, wenn

  • ein Flug mit Verbrennungsmotor näher als 1,5 km an Wohngebieten heranführt
  • er Luftaufnahmen in der 1,5-km-Schutzzone um Flughäfen entstehen

Kenntnisprüfung für den Betrieb unbemannte Fluggeräte

Für Drohnen mit einem Gewicht ab 2 kg ist eine Kenntnisprüfung erforderlich, der sogenannte Drohnenführerschein. Anders als im klassischen Luftbildwesen ist der Pilot gleichzeitig der Fotograf. Das erfordert Routine und Kenntnis aller Vorschriften, die zum Beispiel eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle für Personen ab 16 Jahren vermittelt.

Kennzeichnungen am Fluggerät

Für Geräte mit einem Fluggewicht ab 250 kg ist die Kennzeichnung des Eigentümers am Fluggerät vorgeschrieben. Dafür reicht ein Aufkleber mit Name und Anschrift des Besitzers.